Alkohol, Rauchen, Drogen und Medikamente

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Beschäftigte, für ihre eigene Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen – und ebenso für die der Personen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind (§ 15).

Nach DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ dürfen sich Versicherte durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können (§ 15). Das gilt auch für die Einnahme von Medikamenten.

Alkohol

Wirkung:

  • Verlängerung der Reaktionszeiten
  • Veränderte Wahrnehmung
  • Gedächtnislücken
  • Abhängigkeit
  • Gehirnschädigung
  • Leberschäden
  • Erkrankungen der Bauchspeicheldrüse

Alkohol ist gesundheitsschädlich! Unter Alkoholeinfluss gefährden Sie ihre Kollegen sowie die uns anvertrauten jungen Menschen!

Weitere Wirkungen:

Ab einem Blutalkoholspiegel von 0,2 ‰

  • verlängert sich die Reaktionszeit
  • nimmt das Sehvermögen ab
  • verschlechtert sich die Erkennung beweglicher Lichtquellen
  • lassen Konzentration, Urteils- und Kritikfähigkeit nach
  • steigen Reizbarkeit und Risikobereitschaft

Ab einem Blutalkoholspiegel von 0,5 ‰

  • sinkt die Hemmschwelle
  • reduziert sich die Hell-Dunkel-Anpassung der Augen
  • ist das Sehvermögen um 15% verringert
  • verschlechtert sich die akustische Wahrnehmung
  • nimmt die Fähigkeit zur Geschwindigkeitserkennung ab

Ab einem Blutalkoholspiegel von 1,1 ‰

  • ist die Sehfähigkeit um 25% verringert
  • schwindet die Fähigkeit zum räumlichen Sehen
  • steigt die Reaktionszeit um 50%
  • ist der Orientierungssinn reduziert
  • beginnen Sprach- und Wahrnehmungsstörungen

Trunkenheit am Arbeitsplatz

Wenn ein alkoholisierter Mitarbeiter seine Kollegen, sich selbst oder die Öffentlichkeit gefährdet, darf er vom Arbeitgeber an diesem Tag nicht (weiter) beschäftigt werden!

Das Beschäftigungsverbot muss unverzüglich erfolgen, gegebenen Falls muss zudem dafür gesorgt werden, dass der betreffende Mitarbeiter sicher nach Hause gebracht wird.

Weitere Konsequenzen:

Der Arbeitgeber muss reagieren:

  • Offizielles Gespräch des Mitarbeiters mit dem Vorgesetzten
  • Aussprache einer Verwarnung bzw. Abmahnung
  • Kündigung (als letztes Mittel)

Alkoholsucht

Alkoholsucht (u.a. auch als Alkoholismus, Alkoholabhängigkeit oder Alkoholkrankheit bezeichnet) ist eine schwere und gefährliche Suchtkrankheit.
Leider gibt es in einigen Bereichen unserer Gesellschaft immer noch die Tendenz zur Bagatellisierung dieser Krankheit.

  • Alkoholsucht ist therapierbar, vorausgesetzt bei den Betroffenen besteht eine Krankheitseinsicht!
  • Versuchen Sie, Betroffenen Ihre Hilfe anzubieten, jedoch ohne sie zu drängen oder unter Druck zu setzen.
  • Wenn durch alkoholabhängige Mitarbeiter im Betrieb akute Gefahr entsteht,
    sind Sie verpflichtet, Vorgesetzte, den Betriebsrat oder den Betriebsarzt zu informieren.

Schauen Sie nicht weg! Und verharmlosen Sie diese Krankheit nicht! Alkoholiker gefährden nicht nur sich, sondern auch die Menschen in ihrem Umfeld!

Rauchen

Gefährdung:

  • Abhängigkeit
  • Beschleunigung der Hautalterung
  • Störung der Durchblutung
  • Verminderung der Fruchtbarkeit
  • Kinder werden bereits im Mutterleib geschädigt
  • Impotenz
  • Schädigung der Spermien
  • Lungenkrebs
  • Arterienverschluss
  • Schlaganfall
  • Herzinfarkt

Nichtraucherschutz

In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz verpflichtend geregelt:

§ 5 ArbStättV: Nichtraucherschutz
(1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein Allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte Beschränktes Rauchverbot zu erlassen.

(2) In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsräumen der Natur des Betriebes entsprechende und der Art der Beschäftigung angepasste technische oder organisatorische Maßnahmen nach Absatz 1 zum Schutz der nicht rauchenden Beschäftigten zu treffen.

Die Beschäftigten sind verpflichtet, alle dementsprechenden Anweisungen und Verbote zu befolgen!

Drogen

Drogen und ihre Gesundheitsrisiken:

  • verlangsamte Reaktionen, Fehlreaktionen
  • verzerrte Wahrnehmung, Sinnestäuschungen
  • Gleichgültigkeit
  • körperliche und seelische Abhängigkeit
  • psychische Störungen
  • Wesensveränderungen
  • körperliche Probleme (z.B. Herzerkrankungen, Herzinfarkt)

Drogen schädigen ihre Gesundheit! Durch Drogenkonsum gefährden Sie sich und ihre Mitmenschen! In den Kinderhäusern Oderland ist die Einnahme von Drogen nicht gestattet!

Cannabis, Kokain & Ecstasy
Cannabis ist die lateinische Bezeichnung der Hanfpflanze. Aus ihr werden Marihuana und Haschisch gewonnen.

Die negativen Wirkungen von Marihuana oder Haschisch sind vergleichbar mit der Giftwirkung von Tabak.
Wird beides gleichzeitig konsumiert, summieren sich die schädlichen Wirkungen!

Wirkungen:

  • die Reaktionszeit steigt
  • die Konzentrationsfähigkeit nimmt ab
  • Gleichgültigkeit, Motivationsverlust
  • Wesensveränderungen, psychische Störungen

Seit dem 1. April 2024 gelten in Deutschland neue Regelungen bezüglich Cannabis, die den Konsum und Besitz für Erwachsene teilweise legalisieren.

Medizinisches Cannabis:
Sind bei der Arbeitserbringung durch den Genuss medizinischen Cannabis keine Beeinträchtigungen oder Gefahren bei der Arbeitserbringung zu erwarten, kann der Einzelne weiter tätig bleiben. Sollte der medizinische Gebrach von Cannabis notwendig sein, ist die Einrichtungsleitung im Vorfeld zu verständigen.
Bei möglichen und zu erwartenden Beeinträchtigungen darf der Einzelne jedenfalls diese Tätigkeiten nicht weiter ausüben, wie sich aus §§ 15 Abs. 2, 7 Abs. 2 DGUV V1 ergibt. 

Kokain
Kokain ist eine gefährliche Droge mit hohem Abhängigkeitsrisiko, die in Südamerika aus den Blättern der Kokapflanze gewonnen wird. Kokain verursacht eine Stimmungsaufhellung bis hin zur Euphorie, das Gefühl gesteigerter Leistungsfähigkeit und das Verschwinden von Müdigkeit und Hungergefühl.
Auch der Besitz einer geringen Menge Kokain ist bereits eine Straftat!

Folgen des Kokainkonsums

  • Unmittelbare Wirkung:
    • Aktivitätsdrang
    • Euphorie
    • überhöhtes Selbstwertgefühl
    • Unterdrückung der Müdigkeit
  • Wenn der Rausch abklingt:
    • Niedergeschlagenheit
    • ängstliche bis paranoide Stimmung
    • Depressionen
    • Halluzinationen
  • Langfristige Folgen:
    • Abhängigkeit
    • körperliche Schäden
    • Herzinfarkt
    • Schlaganfall

Ecstasy
Ecstasy ist eine synthetische Droge in Form von Pillen oder Tabletten, in die oft Symbole eingeprägt sind, beispielsweise Herzen, Schmetterlinge oder Vögel.

  • Unmittelbare Wirkung von Ecstasy:
    • Glücksgefühle
    • Wachheit
    • stark reduzierte Wahrnehmung von Durst-, Hunger und Schmerzen
  • Wenn die Wirkung nachlässt:
    • Erschöpfung
    • Dehydrierung
    • depressive Phasen (teilweise mehrtägig!!)

Gefahren durch Ecstasy-Konsum:

  • Abhängigkeit
  • körperliche Schäden durch Elektrolytverluste
  • lebensgefährliche Überhitzung des Körpers
Medikamente

Mögliche Nebenwirkungen:

  • Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten
  • Müdigkeit
  • Einschränkung von Reaktionsvermögen und Sehfähigkeit
  • Verstärkung der Lärmempfindlichkeit
  • Fahruntüchtigkeit

Nehmen Sie niemals Medikamente, wenn Ihnen die Nebenwirkungen und Risiken unbekannt sind!
Beachten Sie immer die Hinweise von Arzt oder Apotheker!

Medikamente am Arbeitsplatz
Medikamente sind bei der Arbeit verboten, wenn …

  • die Unfallgefahr durch eine verminderte Reaktionsfähigkeit steigt
  • die hundertprozentige Fahrtüchtigkeit nicht mehr gegeben ist
  • das Unfallrisiko durch Nebenwirkungen der Medikamente erhöht wird

Gefährdet ein Mitarbeiter sich selbst oder Andere, darf er nicht beschäftigt werden!

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