Brandschutz
Wie können Brände verhütet werden?
- Alle MitarbeiterInnen sind dazu aufgefordert, alles zu tun, um Brände zu verhindern.
- Die betreuten Kinder/ Jugendlichen werden regelmäßig vierteljährlich zum Verhalten im Brandfall belehrt. Dieses wird im Belehrungsbuch dokumentiert und von den Kindern/ Jugendlichen unterschrieben.
- Im Kinderhaus Beresinchen besteht in den Wohnungen absolutes Rauchverbot. In den Erziehungsstellen besteht dieses in allen Räumlichkeiten, in denen sich unsere betreuten Kinder/Jugendlichen auch aufhalten.
- In allen Räumlichkeiten (Ausnahme Küche und Bad) befinden sich Rauchmelder, diese werden im regelmäßigen Abstand auf ihre Funktion kontrolliert, diese Kontrolle wird dokumentiert.
- Der Umgang mit offenem Feuer, z.B. Kerzen ist nur im Beisein der diensthabenden ErzieherInnen gestattet. Feuerzeuge, Streichhölzer sind unter Verschluss zu halten.
- In jedem Fall ist dabei zu beachten, dass Vorsichtsmaßnahmen im Vorfeld getroffen werden (Vorhandensein von Löschwasser, Entfernen von brennbaren Dingen etc.)
- Es werden keine Gegenstände wie z.B. Regale oder sonstiges in den Treppenaufgängen abgestellt/ zwischengelagert.
- Möglicher Abfall wird umgehend entsorgt und steht nicht vorübergehend im Treppenaufgang.
- Die Nutzung technischer Geräte (auch privater Geräte der Kinder) ist nur in technisch einwandfreiem Zustand erlaubt. Bei Nichtbenutzung sollten diese ausgeschaltet werden, einerseits um Strom zu sparen, andererseits aber auch, um einer möglichen Selbstentzündung vorzubeugen, z.B. Wasserkocher. Die Benutzung von elektrischen Wäschetrocknern ist nur gestattet, wenn die jeweiligen ErzieherInnen vor Ort sind.
- Defekte Geräte dürfen nur durch entsprechendes Fachpersonal repariert werden.
- Sind Schäden an der Elektroinstallation bemerkbar, ist sofort die Einrichtungsleitung darüber zu informieren. Es dürfen keine Reparaturen selbstständig vorgenommen werden.
Was ist im Brandfall zu tun?
- Jede Person, die im Kinderhaus ein Feuer bemerkt, löst ein Alarmsignal durch eine entsprechende Alarmpfeife aus (hängt in den Fluren des Kinderwohnhauses und ist durch ein rotes Kästchen gekennzeichnet) und hat umgehend die Feuerwehr unter 112 telefonisch anzurufen.
- Hier müssen folgende Informationen gegeben werden: Wer meldet den Brand?, Wo brennt es?, Was brennt?, Wie viele Personen sind betroffen?
- In jeder Wohnung befinden sich in den Fluren Feuerlöscher, die im Brandfall benutzt werden, so dies möglich ist. Deren Standort ist auch auf Hinweisschildern (Wohngruppe) in den Fluren gekennzeichnet. In den Erziehungsstellen sind die Feuerlöscher individuell unterschiedlich deponiert. Ein Kleinbrand kann so unter Umständen schnell in den Griff zu bekommen sein, sollte aber nur gelöscht werden, wenn keine Gefahr für das eigene Leben dabei besteht. Deshalb muss jede MitarbeiterIn genau wissen, wo sich diese befinden und wie sie bedient werden.
- Als erstes ist immer die Sicherheit der betreuten Kinder und Jugendlichen sowie aller anderen Personen zu gewährleisten. Dabei ist als oberstes Gebot Ruhe zu bewahren! Der unmittelbare Gefahrenbereich ist unverzüglich zu verlassen und nach Möglichkeit sind die Türen und Fenster zu schließen, damit sich der Rauch und das Feuer nicht rasend usbreiten. Persönliche Dinge sind auf keinen Fall zusammenzusuchen.
- Die Fluchtwege sind gekennzeichnet und führen aus der Wohnung in den Treppenflur und folgend in den Innenhof der Görlitzer Str. 18 (Kinderwohnhaus). In den Erziehungsstellen finden sich die Kinder/ Jugendlichen in den jeweiligen Gärten ein.
- Sollte der ausgewiesene Fluchtweg nicht passierbar sein, so haben sich alle Personen, an die am weitesten vom Brandherd entfernte Stelle in der Wohnung/ im Haus zu begeben. Am offenen Fenster sollte dann ein Signal gegeben werden, um dringend auf sich aufmerksam zu machen.
- Den Anweisungen der zuständigen Kollegen sowie der Feuerwehr/ Polizei ist unbedingt Folge zu leisten.
- Sind alle Personen in Sicherheit (Sammelstelle ist auf dem Hof der Görlitzer Str. 18 bzw. im Garten), ist umgehend die Einrichtungsleitung zu informieren. Von der Einrichtungsleitung werden alle weiteren Maßnahmen koordiniert.
Was passiert nach dem Brand?
- In jedem Fall ist ein Brand der Feuerwehr zu melden, auch Kleinbrände.
- Die Brandstelle muss durch die Feuerwehr kontrolliert werden und die Feuerwehr muss das Haus wieder freigeben.
- Die benutzten Feuerlöscher müssen durch entsprechende Fachfirmen wieder zur Nutzung aufgefüllt und freigegeben werden.
- Die Einrichtungsleitung informiert umgehend die zuständigen Jugendämter, das MBJS sowie die Sorgeberechtigten der Kinder und Jugendlichen.
- Sollte die Einrichtung vorrübergehend nicht nutzbar sein, wird durch die Leitung in Absprache mit den Jugendämtern/ MBJS eine entsprechende Notunterkunft z.B. Jugendherberge organisiert.






















