Arbeitsgrundlagen
Weitere Festlegungen und Informationen für die Wohngruppe
Die privaten Telefonnummern der Mitarbeiter der Wohngruppen sind nicht an die Kinder herauszugeben. Dies gilt auch für alle Einrichtungen (z. B. Kita, Schule, Hort, Arztpraxen …) mit denen wir zusammenarbeiten. Sie haben nur die Telefonnummer der Gruppe zu erhalten.
Ausgenommen von dieser Regelung sind die Telefonnummern der Einrichtungsleitung und die der Kollegen, die mit dem Kinderschutz betraut sind.
Weitere Festlegungen und Informationen für die Erziehungsstellen
Punkt 1:
Die Erziehungsstellen erhalten für die Betreuung der Kinder im eigenen Wohnraum anteilig Gelder.
Hierzu zählen zum Beispiel:
- Mieten
- Strom- bzw. Energiekostenzuschüsse
- Heizkostenzuschüsse
- Steuern, Abgaben, Gebühren
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Gelder Einfluss auf die Besteuerung der Betreuungskräfte in den Erziehungsstellen haben können, daher sind diese Gelder in der Einkommenssteuererklärung entsprechend zu berücksichtigen.
Punkt 2:
Es wird empfohlen, die Lebensmittelbelege zu sammeln und über einen Zeitraum von vier Jahren zu archivieren. Hintergrund ist die Beweispflicht über den Verbleib der Gelder. Bei entsprechenden Nachfragen durch das Jugendamt oder dem MBJS kann die Verwaltung nachweisen, dass die Gelder an die einzelnen Erziehungsstellen ausgezahlt wurden. Demzufolge muss nun der Mitarbeiter der Erziehungsstelle die weitere Verwendung nachweisen.
Punkt 3:
Schäden (an Mietsachen, Möbel, Auto…), die durch die jungen Menschen verursacht worden sind, sind innerhalb von sieben Tagen schriftlich ggf. mit Fotos an die Einrichtungsleitung zu melden.
Punkt 4:
Über die Sachkosten werden anteilig Kraftstoffkosten erstattet. Hier ist zu beachten, dass nur Rechnungen aus Deutschland berücksichtigt werden können. Vor der Regel darf nur abgewichen werden, wenn das Reiseziel einer Ferienfahrt nicht in Deutschland liegt.
