Arbeitsgrundlagen

Weiterbildungen
 

Der Träger ist an der regelmäßigen Teilnahme an Weiterbildungen sehr interessiert. Neue Impulse in der pädagogischen Arbeit sind wichtig, um unsere Qualität aufrechtzuerhalten und neue Anregungen für den Alltag zu bekommen.

Bevor eine Weiterbildung begonnen wird, ist ein Antrag notwendig (vier Wochen zuvor), um sich im Vorfeld über die Kostenaufteilung und der anrechenbaren Dienstzeit einig zu werden.

Die Einrichtungsleitung erwartet von jedem Mitarbeiter eine (wenn Umfang sehr groß ist) bzw. zwei Weiterbildungen pro Kalenderjahr. Entscheidend sind hier die Dauer, Kosten und Nutzen für den Träger.

Anrechenbar ist der Fahrweg von der üblichen Arbeitsstelle bis zur Weiterbildungseinrichtung. Der Weg von Zuhause zur Arbeitsstelle ist über die ESt-Erklärung geltend zu machen.
Es ist immer die preiswerteste Variante zur Hin- und Rückfahrt zu wählen. Dies sind in den meisten Fällen die öffentlichen Verkehrsmittel. Eine entsprechende Regelung ist im Antrag zu treffen.

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