Für Interessierte

Diese Seite ist für Personen die sich für unsere Arbeit interessieren, aber noch keinen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen hatten, die nicht bei Ihren Eltern leben. Unsere Erfahrungen zeigen, dass die wenigsten nachfragen. Kita, Schule, Hort oder auch Nachbarn wundern sich dann über die Familienzusammenstellung oder darüber, warum ein Formular nicht einfach unterschrieben werden kann. Im Folgenden möchten wir Ihnen einige kurze Informationen geben. Sollte Sie darüber hinaus noch Fragen haben, sprechen Sie uns einfach an.

Die Kinder und Jugendlichen, die bei uns wohnen, leben wie in einer Familie. Aufgenommen werden bei uns höchstens drei junge Menschen, die voraussichtlich über einen längeren Zeitraum nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können. Gemeinsam planen wir Ausflüge, besprechen, was es zu essen gibt, feiern Geburtstage oder streiten auch mal.
Aber einiges ist auch anders. Wir sind nicht die Eltern und wollen diese in unserer Arbeit mit den Kindern auch nicht ersetzen. Daher werden wir nicht mit Mama oder Papa angesprochen, sondern mit unseren Vornamen. Oft besuchen die Eltern ihre Kinder oder umgekehrt, aber aus unterschiedlichsten Gründen leben sie bei ihnen nicht mehr dauerhaft.

Wenn Kinder oder Jugendliche bei ihren Eltern leben, haben die Eltern auch alle Rechte für ihre Kinder. Bei uns ist das nicht so. Wir haben nur einen Teil des Sorgerechts, die Erziehungsberechtigung. Das heißt, wir beaufsichtigen, erziehen und pflegen das Kind. Kurz könnte man sagen, wir machen alles, was mit dem Alltag zu tun hat. Die anderen Teile des Sorgerechts können weiterhin von den Eltern ausgeübt werden oder von einem Pfleger oder Vormund. Dies ist individuell immer anders geregelt. Zum Beispiel können wir allein nicht entscheiden, in welche Schule ein Kind eingeschult wird oder welchen Beruf es erlernt. Diese Dinge werden gemeinsam mit den Eltern oder dem Jugendamt auf einem Hilfeplangespräch besprochen. So kann es auch sein, dass erst Rücksprache mit dem Vormund erfolgen muss, bevor die Einwilligung zu einer Klassenfahrt gegeben werden kann.

Es gibt viele Gründe, warum Kinder oder Jugendliche nicht mehr bei ihren Eltern leben können. In so einem Fall haben Eltern, Lehrer, Erzieher oder auch Nachbarn die Möglichkeit, sich bei Problemen an das zuständige Jugendamt zu wenden. Das Jugendamt prüft sehr genau, welche Maßnahmen notwendig sind, um zu helfen. Eine Maßnahme kann die vorläufige oder auch dauerhafte Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen in einer Einrichtung der Jugendhilfe, wie wir es sind, sein.

Die Ausführungen auf dieser Seite sind absichtlich vereinfacht dargestellt und sollen einen kurzen Überblick geben.
Ein fachlicher oder gar juristischer Anspruch ist nicht vorgesehen.

Kinderhäuser gGmbH „Oderland“

Telefon:     (03 33 69) 2 66
E-Mail:       info@kho-frw.de

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