Gewaltschutzkonzept -
Prävention
1 Partizipation: Mitverantworten-Mitdenken-Mitreden-Mitplanen-Mitentscheiden-Mit-gestalten!
Unser Verständnis
Im Allgemeinen wird der Begriff Partizipation mit der Hoffnung des Menschen auf Teilhabe an Entscheidungsprozessen verbunden. Die Hoffnung bezieht sich auf Einbeziehung in die Entscheidungen über das eigene Leben und über die eigene Umwelt. Mit der Teilhabe an Entscheidungsprozessen strebt der Mensch die Übernahme von Verantwortung an.
Den Kindern und Jugendlichen wird in unseren jeweiligen Einrichtungsteilen die Möglichkeit gegeben, an Entscheidungen mitzuwirken, die sowohl ihr eigenes Leben, als auch die Entscheidungen der Gemeinschaft in der sie leben, betreffen.
Gemeinsam sollen Lösungen für Probleme gefunden werden und eigene Vorstellungen und Wünsche größtmöglich inkludieren. Dieser Prozess ist Bestandteil der täglichen pädagogischen Arbeit.
Unsere Anstrengungen richten sich dabei darauf, das Recht der Kinder auf Mitsprache zu fördern, das heißt, sie entsprechend ihres Entwicklungsstandes zu befähigen und anzuregen, ihre Interessen, Anliegen und Wünsche zu äußern und aktiv ihren Lebensalltag zu gestalten. Wir als Fachpersonal neigen vereinzelt dazu, unsere eigenen Erfahrungen intuitiv und unbewusst weiterzugeben. Nicht immer entsprechen aber unsere persönlichen Erfahrungen den Wünschen und Bedürfnissen unserer durch uns betreuten Kinder und Jugendlichen. Sich dessen bewusst zu sein und aktiv dagegen zu arbeiten, erfordert eine stetige Auseinandersetzung mit unserer Rolle als Fachkräfte einschließlich der konsequenten Reflexion unserer Person. Dem wollen wir uns stellen.
1.1 Rechtlicher Hintergrund
In der UN-Kinderrechtskonvention Artikel 12 heißt es:
„… Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.“
Auch im SGB VIII findet sich die Partizipation von jungen Menschen wieder:
- 5 Wunsch- und Wahlrecht
- 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
- 36 Mitwirkung, Hilfeplan
- 37 Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie
1.2 Partizipation in unseren Einrichtungsteilen
Bei uns hat Partizipation einen festen Stellenwert und zeigt sich in vielen Situationen. Mitbestimmung fängt schon bei den Kleinsten an: Bei den Mahlzeiten werden beispielsweise Wünsche erfragt und angemessen berücksichtigt.
Auch bei der Auswahl der Bekleidung oder der Ausflugsziele sowie der Gestaltung ihres Zimmers sind die jungen Menschen beteiligt. Das sind nur kleinste Beispiele dessen, was in ihrem Zusammenleben in unserer Einrichtung an Beteiligung u.a. stattfindet. Allgemeiner formuliert sind wir darum bemüht, in möglichst vielen Alltagssituationen die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen zu fördern, sie zu fordern und ihre Anliegen ernst zu nehmen.
Der Mut mitzubestimmen ist erheblich vom Vertrauen und der Wertschätzung abhängig, die den jungen Menschen entgegengebracht werden. Regelmäßige Gespräche und gezielte Fragen nach dem Befinden der jungen Menschen sind wichtig, um ihnen das Gefühl der Mitbestimmung zu geben und um Probleme, die vielleicht anfangs noch klein und überschaubar sind, möglichst zur Zufriedenheit zu lösen. Das heißt aber nicht, ihnen prinzipiell alles recht zu machen, sondern sie ernst zu nehmen, ihren Anliegen Beachtung zu schenken und sie zur aktiven Gestaltung ihres eigenen Lebens anzuregen. Auf diesem Wege lernen die Kinder und Jugendlichen auch immer besser ihre Rechte kennen, sie lernen sie zu benennen und auch wenn es unter Umständen mal schwierig wird, sie durchzusetzen. Sie entwickeln Kompromisslösungen, üben sich im Tolerieren der Meinung Anderer und fühlen sich respektiert und geachtet.
Bei der Neuaufnahme von Kindern und Jugendlichen erhalten sie einen Flyer, der ihnen ihre Rechte in unserer Einrichtung aufzeigt. Damit wird eine erste Grundlage gelegt, ihnen auch ihre Beteiligungsrechte aufzuzeigen und sie aktiv dazu anzuregen, diese auch einzufordern.
Einmal jährlich gestalten wir altersentsprechend Wochenendworkshops mit den Kindern/
Jugendlichen, in denen wir das Thema Rechte sehr intensiv aufgreifen und mit ihnen gemeinsam bearbeiten.
Auch die Mitgestaltung ihres Hilfeplangespräches ist uns ein großes Anliegen. Die Kinder und Jugendlichen sollen es sukzessive lernen, sich auch dort aktiv einzubringen. Es geht in den Gesprächen um ihre Person und sie sollen sich darin üben, ihre Gedanken, Sorgen und Wünsche selbst zu formulieren und das nicht nur den Erwachsenen zu überlassen. Deshalb bereiten wir mit ihnen altersentsprechend die Hilfeplangespräche vor. Die Kinder und Jugendlichen, die bereits die Kulturtechniken beherrschen, füllen in Vorbereitung einen „Ich über mich“ Bogen aus, in dem sie über ihre Situation in unserer Einrichtung, über die Situation in ihrer Herkunftsfamilie, die Situation in ihrer Schule/ Ausbildungseinrichtung sowie über ihre Wünsche und Träume schreiben. So sind sie dann auch selbst besser vorbereitet und lernen es, sich aktiv einzubringen (siehe Anlage 1).
2 Beschwerdemanagement
Der Alltag mit den jungen Menschen und uns Betreuern ist immer anders. Jeder hat seine Vorgeschichte und seine eigenen individuellen Befindlichkeiten. Auch wir BetreuerInnen sind Menschen mit Ecken und Kanten. Bei uns wird gelacht, aber es kann auch zu Problemen, Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten kommen. All das kann zum Prozess des Erziehens, Lernens und Erwachsenwerdens gehören. Unsere Betreuungsangebote stellen dadurch immer auch einen sehr emotionalen Kontext dar. Wenn es Situationen gibt, in denen sich Kinder/ Jugendliche missverstanden fühlen oder es Konflikte gibt, die unter Umständen aus Sicht des Kindes/
Jugendlichen nicht lösbar erscheinen, möchten wir ihnen aufzeigen, wie sie ihre Rechte auf Kritik und Beschwerde wahrnehmen können.
Es ist unser gemeinsames Ziel, dass unsere betreuten Kinder und Jugendlichen ihre Anliegen, Anregungen, Sorgen, Kritiken und Beschwerden mitteilen können und wir gemeinsam die Chance haben, die Gründe für berechtigte Beschwerden abzuändern. Die Kinder sollen sukzessive dazu befähigt werden, Lösungsstrategien und Kompetenzen zu entwickeln, sich rechtzeitig Hilfe zu holen und mögliche Lösungswege dafür bewusst zu nutzen.
Dabei unterscheiden wir in …
Interne Beschwerden
Die Kinder und Jugendlichen haben die Möglichkeit, ihre Meinung offen zu äußern. In unseren Erziehungsstellen, die eine familiäre Grundstruktur aufweisen, erscheint dies mitunter sehr abstrakt, da dies sehr in den normalen Familienalltag integriert ist. Es wird auf die Reaktionen der Kinder geachtet und reagiert. In Gesprächen wird gezielt nach ihrem Wohlbefinden gefragt und danach, ob sich etwas ändern sollte. Änderungswünsche werden offen diskutiert. Sind diese machbar, werden sie umgesetzt, anderenfalls wird begründet, warum eine Umsetzung nicht möglich ist.
Desweiteren haben unsere Kinder die Möglichkeit, jederzeit andere MitarbeiterInnen unserer Einrichtung telefonisch und dann folgend auch persönlich anzusprechen. Alle unsere Kinder kennen auch alle MitarbeiterInnen unserer Einrichtung. Gerade weil das Zusammenleben in den Erziehungsstellen sehr eng und nah ist, ist es uns ein Anliegen, dass die Kinder auch in Kontakt mit anderen Kindern und ErzieherInnen unserer Einrichtung kommen.
Deshalb veranstalten wir im Jahr nach Möglichkeit mehrere gemeinsame Begegnungen. Dies können Ausflüge und Feste sein. Das stärkt den Zusammenhalt, gibt aber auch die Möglichkeit, andere Kinder und ErzieherInnen besser kennenzulernen und Vertrauen zu entwickeln.
Auch unsere Vertretungskollegin ist diesbezüglich für unsere Kinder, die bei ihr kurzzeitig untergebracht sind, eine wichtige Ansprechperson. Durch die Regelmäßigkeit sehen die Kinder sie als eine Vertrauensperson an. Dadurch, dass sie außenstehend ist, haben die Kinder unter Umständen besser die Möglichkeit sich offen zu äußern. Aber auch die festen Vertretungskolleginnen in den Erziehungsstellen sind für unsere betreuten Kinder eine feste Ansprechperson.
Unsere Kinder und Jugendlichen kennen unsere Kinderschutzfachkraft und wissen, dass sie im Besonderen auch für ihre Belange einsteht. Ihre Telefonnummer ist auf den Aushängen aufgeführt.
Jedes Kind hat bei uns eine „Kummerbox“. Das ist ein abgeschlossenes Behältnis, in welches die Kinder jederzeit ihre Sorgen schriftlich einwerfen können.
In jeder Erziehungsstelle finden in regelmäßigen Abständen (alle drei Monate) persönliche Gespräche der Einrichtungsleitung mit den Kindern statt. Hier werden die allgemeinen Befindlichkeiten der Kinder erfragt und gemeinsam der „Kummerbox“ gelehrt. Hier kann besprochen werden, ob sich die Probleme innerhalb der Erziehungsstelle eventuell schon geklärt haben, oder ob es noch Handlungsbedarf gibt.
Hat eine Beschwerde keine Zeit für die „Kummerbox“, haben die Kinder jederzeit auch die Möglichkeit, sich auch telefonisch an die Einrichtungsleitung, an unsere zuständige Kollegin für Kinderschutz sowie wie bereits benannt, auch an jede ErzieherIn ihres Vertrauens zu wenden.
Im Betreuten Einzelwohnen wird ähnlich verfahren, hier gibt es allerdings aufgrund des Alters keine „Kummerbox“. Die Jugendlichen sind offener und meist äußern sie ohne Bedenken ihre Meinung. Ein Aushang informiert sie über die Möglichkeiten einer Beschwerde. Hier sind die Telefonnummern des Trägers sowie der möglichen KollegInnen vermerkt. In den regelmäßig stattfindenden Gesprächen mit der pädagogischen Fachkraft werden Probleme erfragt und möglichst zeitnah gelöst. Die Einrichtungsleitung spricht auch hier ca. vierteljährlich mit dem Jugendlichen bzw. jungen Volljährigen.
In unserer Wohngruppe gestaltet es sich wie in den Erziehungsstellen auch, nur mit dem Unterschied, dass hier regelmäßige geplante Gesprächsrunden aller Kinder/ Jugendlichen mit der Einrichtungsleitung stattfinden, in denen alles für die Kinder und Erzieher Wichtige thematisiert wird und die Möglichkeiten von Kritik und Beschwerde gegeben sind. Dies läuft in den Erziehungsstellen individueller ab.
Wenn die Kinder Beschwerden vorbringen, wissen sie, wie das Verfahren zur Klärung abläuft.
Siehe Flyer: Bei uns ist Mitbestimmung angesagt
Externe Beschwerden
Angesprochen werden hier zum einen Personen, die nicht unmittelbar zu unserer Einrichtung gehören. Hierzu zählen unter anderem Eltern, Erzieher/-innen in Kitas oder Horten, Lehrer/-innen, Ausbilder/-innen und Nachbarn. Sie haben die Möglichkeit, uns direkt anzusprechen oder unsere Internetseite zu nutzen. Unter dem Link Beschwerden und Schutzkonzept erhalten sie allgemeine Informationen, und außerdem steht ein Beschwerdeformular zur Verfügung.
Hauptsächlich sollen aber unsere Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit haben, sich unabhängig von allen MitarbeiterInnen der Kinderhäuser gGmbH Oderland zu beschweren. Hierzu stehen ihnen verschiedene Möglichkeiten offen, die mit ihnen auch wiederholt thematisiert werden.
Dazu zählen:
- Margitta Milbradt, Erzieherin im Ruhestand
- Zuständige Vormünder/ Sorgeberechtigte der Kinder/ Jugendlichen
- Nach Möglichkeit ihre zuständigen MitarbeiterInnen des ASD
- Kummernummer: 0800 66 99 11
- Erzieher/ Lehrer in Kita oder Schule
- Persönliche Ärzte
- Familienberatungsstellen, z.B. Caritas
- Beschwerde- und Ombudsstelle für junge Menschen in der Kinder- Jugendhilfe
Die Kinder/ Jugendlichen erhalten eine persönliche Karte mit den entsprechenden Telefonnummern, um sich an die für sie bekannten Personen zu wenden.
Die Existenz von festgeschriebenen Handlungsabläufen beim Vorliegen einer Beschwerde kann aber nicht sicherstellen, dass sich Kinder/ Jugendliche auch wirklich beschweren und sich für ihre Belange stark machen. Vielmehr geht es wohl darum, eine Atmosphäre innerhalb der Einrichtung zu schaffen, die „beschwerdefreundlich“ ist. Das setzt eine positive Grundhaltung der MitarbeiterInnen gegenüber Kritik voraus. Signalisieren sie durch eine Negativhaltung fortwährend, dass sie das nicht wollen, wird es den Kindern sehr schwer gemacht, sich für ihre Rechte einzusetzen. Deshalb müssen sie dabei aktiv unterstützt werden, sich ohne Angst und Sorge vor negativen Konsequenzen kritisch äußern zu dürfen bzw. sich zu beschweren.
3 Personalauswahl/ Personalentwicklung
Eine weitere präventive Maßnahme liegt bereits in der Personalauswahl begründet. Diese zielt darauf ab, die Gefahr von Übergriffen so gut wie möglich zu minimieren bzw. zu verhindern. Deshalb muss jeder/ jede neue MitarbeiterIn vor dem Beginn einer Tätigkeit in den Kinderhäusern ein erweitertes Führungszeugnis vorweisen. Das gilt auch für Ehrenamtliche wie z.B. die EhepartnerInnen unserer innewohnenden ErzieherInnen. Sind dadurch einschlägige Vorstrafen ersichtlich, werden die Personen nicht eingestellt.
Auch alle bereits angestellten MitarbeiterInnen haben in regelmäßigen Abständen von fünf Jahren ein aktuelles Führungszeugnis vorzuweisen. Sollte hier zwischenzeitlich eine Eintragung erfolgen, muss ein Weiterbeschäftigung unverzüglich geprüft werden.
Desweiteren wird in den Bewerbungsgesprächen auch auf folgende Dinge sehr viel Wert gelegt und diese werden folgend z.T. auch verbindlich geregelt:
- Das Gewaltschutzkonzept wird vorgestellt und es wird verdeutlicht, dass der Schutz unserer betreuten Kinder und Jugendlichen für uns die höchste Priorität hat.
Es wird explizit darauf hingewiesen, dass den gesetzlichen Vorgaben entsprechend zu arbeiten ist. Die entsprechenden Handlungsabläufe werden dem Mitarbeiter bekannt gemacht. Das Konzept wird dem neuen MitarbeiterIn ausgehändigt und die Einrichtungsleitung steht ggf. für Fragen zur Verfügung. - Im Bewerbungsgespräch wird das Thema des Umgangs mit Gewalt/ Grenzsetzungen/ eigene Grenzen konkret besprochen, um einen ersten Eindruck zu bekommen, wie der BewerberIn in bestimmten Situationen reagieren würde. Nur bei grundsätzlich positiver Grundhaltung und einem guten „Bauchgefühl“ der Einrichtungsleitung kann die neue MitarbeiterIn eingestellt werden.
- Jeder MitarbeiterIn verpflichtet sich durch einen „Verhaltenskodex“ zu einem gewaltfreien Umgang mit den ihm/ ihr anvertrauten Kindern/Jugendlichen. Dieser ist als Anlage zum Arbeitsvertrag zu unterschreiben.
- Durch unseren Spitzenverband dem Landesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe in Brandenburg e.V. werden klare Vorgaben zum Schutz der uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen gemacht. Die Vorgaben finden sich in unserem Gewaltschutzkonzept wieder.
Dieser Verhaltenskodex muss in Erziehungsstellen auch von den jeweiligen PartnerInnen unterschrieben werden, da sie in das Zusammenleben fest integriert sind.
Um Gewaltgefährdungen präventiv entgegenzuwirken, ist es aus unserer Sicht auch sehr wichtig, alles dafür zu tun, dass es den MitarbeiterInnen in ihrem Arbeitsumfeld gut geht und sie entsprechende „Auszeiten“ haben, um sich auch mal nur um sich zu kümmern. Besonders liegt uns das auch bei unseren KollegInnen in den Erziehungsstellen am Herzen. Wir sind darum bemüht, allen MitarbeiterInnen regelmäßig ein freies Wochenende zu ermöglichen und Wünsche auf Freistellung zu gewähren. In eventuellen Krisenzeiten sind wir stets bemüht, auch kurzfristige Entlastungsmöglichkeiten zu organisieren.
Desweiteren gehören regelmäßige Teamberatungen, Supervisionen sowie Fallbesprechungen zu unserem Arbeitsalltag, in denen eine regelmäßige Reflexion zur Thematik von gefährdendem Verhalten stattfindet. Aber auch regelmäßige individuelle Beratungen in den Erziehungsstellen zwischen der Einrichtungsleitung und der jeweiligen MitarbeiterIn tragen dazu bei, Probleme zeitnah zu erkennen und zu bearbeiten. Ebenso elementar wichtig ist die arbeitsvertraglich festgeschriebene Pflicht, sich regelmäßig fortzubilden. Fortbildung ist eine zentrale Präventionsaufgabe im Rahmen des Schutzkonzepts. Dadurch werden Grundlagen für die Haltung der MitarbeiterInnen und das strukturierte Handeln sowie Vorgehensweisen bei Handlungsbedarf aufgefrischt. Insbesondere zu Thematiken der verschiedenen Gewaltformen sind wir als Träger bemüht, auch interne Fortbildungen oder auch gemeinsam vorbereitete fachliche Austausche zu diesen Themen vorzubereiten bzw. für alle MitarbeiterInnen zu organisieren.
Des Weiteren finden jährliche Mitarbeitergespräche statt.
