Gewaltschutzkonzept
Einleitung
Das seit Juni 2021 in Kraft getretene KJSG fordert die Träger der Kinder- und Jugendhilfe dazu auf, sich noch intensiver als bisher mit dem Schutz der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen auseinanderzusetzen. Mit dieser Gesetzesnovellierung schließt sich aus unserer Sicht der Kreis, einerseits die rechtlichen Grundlagen des gesellschaftlichen Auftrages, die Rechte der Kinder und Jugendlichen umzusetzen und ihren Schutz zu gewährleisten (u.a. UN-Kinderrechtskonvention, EU- Grundrechtecharta – Art. 24 „Rechte des Kindes“, Grundgesetz und BGB etc.), aber diese Forderungen auch andererseits ganz praktisch in unser fachliches Tun umzusetzen bzw. uns noch intensiver als bisher damit auseinanderzusetzen.
Der Kinderhäuser gGmbH Oderland ist es ein großes Anliegen, den Schutz unserer durch uns betreuten Kinder und Jugendlichen sicherzustellen. Mit der Erstellung dieses Schutzkonzeptes möchten wir ihnen fortwährend und nachhaltig die Wahrnehmung ihrer Rechte und den Schutz vor jeglicher Gewalt zusichern. Ihre körperliche und psychische Unversehrtheit ist uns eine Herzensangelegenheit und bekommt durch dieses Schutzkonzept nochmals einen anderen Stellenwert. Der konkrete Auftrag, uns präventiv mit körperlicher, psychischer, sexueller Gewalt sowie Gewalt durch digitale Medien auseinanderzusetzen, ergänzt unser bisheriges Einrichtungskonzept einschließlich unseres Leitbildes. Nicht immer ist es leicht, Gewalt, insbesondere auch Gewaltgefährdungen zu erkennen. Deshalb bedarf es einer Sensibilisierung aller für diese Thematik, um möglichst frühzeitig Notlagen zu erkennen und entsprechend schützend tätig werden zu können. Die Kinder und Jugendlichen bedürfen dafür eines angstfreien Schutzraumes und das Wissen von AnsprechpartnerInnen, die ihnen unvoreingenommen und vertrauensvoll zuhören, sie erstnehmen und unterstützen. Uns als MitarbeiterInnen der Kinderhäuser gGmbH Oderland ist es bewusst, dass dieses Konzept gelebt werden muss. Ob es diesem Anspruch genügt, wird sich erst mit der Zeit zeigen. Wir hoffen, dass wir relativ ausgewogen in diesem Konzept darstellen konnten, wie das Kindeswohl durch uns geschützt werden kann. Wir sind offen für den Gestaltungsprozess und werden unser Konzept gegebenenfalls anpassen.
