Gewaltschutzkonzept -
Medienkonzept
Leitsatz
Auf dem Hintergrund der allgemeinen pädagogischen Arbeit in den Erziehungsstellen, der Wohngruppe und der Grundhaltung zur sozialen und pädagogischen Arbeit werden folgende Leitlinien speziell für den Umgang mit Medien angewendet. Zu den Medien zählen sowohl analoge (bspw. Bücher, Zeitschriften, Zeitungen), als auch digitale (bspw. Instagram, Facebook, WhatsApp sowie elektronische Medien (bspw. Radio, Fernsehen, Spielkonsolen, Fototechnik).
- Kinder und Jugendliche werden in den Kinderhäusern Oderland beim Erlernen eines alters- und entwicklungsadäquaten, situationsgerechten und maßvollen Umgangs mit Medien unterstützt und angeleitet.
- Medienkonsum soll der Kommunikation, der Unterhaltung und der Informationsbeschaffung dienen. Es werden Grenzen gesetzt, die verhindern sollen, dass der Konsum die Entwicklung oder die Gesundheit schädigt oder das Umfeld gestört wird.
- Es wird darauf geachtet, dass der Medienkonsum der Kinder und Jugendlichen sich im gesetzlichen Rahmen bewegt.
- Die Umsetzung des Medienkonzeptes in den Erziehungsstellen und Wohngruppen und die Einhaltung der Rahmenbedingungen sorgen dafür, dass die Kinder und Jugendlichen so gut wie möglich negativem Mediengebrauch (Missbrauch, Schulden, Mobbing, Verbreitung von Pornografie, Kontakte mit Unbekannten etc.) geschützt sind.
- Die Einrichtung verpflichtet sich, die Privatsphäre der Kinder und Jugendlichen zu achten.
- In jeder Erziehungsstelle erhalten die Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit zur Mediennutzung.
- Den Eltern der in der Einrichtung betreuten Kinder und Jugendlichen sind die Mediennutzungs-regeln bekannt. Nach Möglichkeit oder Notwendigkeit werden die Eltern/ Sorgeberechtigten in die Auseinandersetzung rund um den Umgang mit Medien mit einbezogen.
Ziele des Medienkonzepts
Dem Medienkonzept der Kinderhäuser gGmbH Oderland liegen folgende Ziele zu Grunde:
- Die Medienkompetenz der Kinder und Jugendlichen wird grundsätzlich gefördert:
a.) Die Kinder und Jugendlichen erlernen eine kritische Auseinandersetzung mit den Inhalten von Nachrichten, Texten und Bildern und werden angeregt, die Inhalte auf Wahrhaftigkeit zu überprüfen.
b.) Die Kinder und Jugendlichen erlernen Strategien, um konkrete Medien gezielt für sich zu nutzen und für bestimmte Vorhaben gezielt einzusetzen.
c.) Mit Hilfe initiierter Medienangebote erhalten die Kinder und Jugendlichen Einblick in Apps und weitere Programme, die sie sich in ihrem Alltag zunutze machen können.
d.) Den Kindern und Jugendlichen wird technisches Hintergrundwissen in der Anwendung von PC´s, Smartphone etc. vermittelt. - Die Kinder und Jugendlichen werden über Chancen und Risiken in der medialen Welt informiert und an Hand alltagspraktischer Beispiele geschult.
- Die Kinder und Jugendlichen werden altersgemäß an die Medien herangeführt, sie bekommen Teilhabemöglichkeiten sowie den Zugang zu altersgemäßen Inhalten.
Methoden und Angebote der medienpädagogischen Arbeit
Medienpädagogische Angebote für Kinder und Jugendliche:
- Begleitung zur Nutzung, Anwendungen (Social Media) Apps etc. im Alltag
- Kommunikation mit den Kindern und Jugendlichen mit Hilfe von Messenger-Diensten (unter Berücksichtigung der Datenschutzempfehlungen)
- Angebote zur kreativen Nutzung von Medien
- Bereitstellung von analogen Medien
- Informationen zur Sicherheit und Umgang mit Risiken
- Vereinbarungen zur Mediennutzung werden durch Mediennutzungsverträge geregelt. Die Kinder und Jugendlichen werden regelmäßig dazu belehrt. Diese dienen den Mitarbeitern als Handlungsleitfaden für ihre tägliche pädagogische Arbeit. Es gibt innerhalb des Vertrages individuelle Regelungen, welche jederzeit angepasst werden können.
- Das Erarbeiten von Regeln erfolgt gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und den Kindern/ Jugendlichen der Erziehungsstellen/ Wohngruppen.
- Zusammenarbeit mit Eltern zum Thema Medienpädagogik.
Zusammenarbeit mit den Eltern
Medienerziehung ist eine gemeinsame Aufgabe von Eltern und Pädagogen. Eltern werden dafür sensibilisiert, welche Erziehungsverantwortung damit verbunden ist und welche Bedeutung das eigene Medienverhalten als Vorbildfunktion in der Entwicklung ihres Kindes hat.
Bereits bei der Aufnahme der Kinder in unserer Einrichtung werden Eltern über die Regeln zum Umgang mit Medien informiert. Es wird gemeinsam mit den Eltern, Pädagogen, Kindern und Jugendlichen über den erstellten Mediennutzungsvertrag gesprochen.
Eltern werden über ein altersadäquates Konsumverhalten der Kinder und Jugendlichen beraten. Es wird auf die möglichen Gefahren durch Medien aufgeklärt.
Bei missbräuchlichem Verhalten der jungen Menschen werden die Eltern informiert.
Ziel ist es, eine gute und vertrauensvolle Situation zu schaffen, in der Offenheit herrscht und die gemeinsame Verantwortung aktiv gestaltet werden kann. Eltern werden regelmäßig individuell über Methoden und Änderungen informiert. Es werden Beratungsangebote gemacht. Auf Angebote von anderen Institutionen wird hingewiesen.
Rahmenbedingungen der medialen Ausstattung der Erziehungsstellen/ Wohngruppen
Technische Rahmenbedingungen:
- W-LAN steht jedem Kind/ Jugendlichen mit entsprechenden Sicherheitseinstellungen und zu abgesprochenen Zeiten zur Verfügung
- Ein Fernseher ist in jeder Erziehungsstelle/ Wohngruppe existent
- Spielkonsolen sind in manchen Einrichtungsteilen vorhanden
- Digitale Kameras sind in den Einrichtungsteilen teilweise vorhanden
- In der Wohngruppe des Kinderhauses Beresinchen steht den Kindern/ Jugendlichen ein Notebook zur Verfügung, in den Erziehungsstellen kann bei Bedarf ein Leihgerät zur Verfügung gestellt werden
- Eigene Endgeräte können genutzt werden
Mitarbeiter werden ab 2022 regelmäßig durch interne und externe Fortbildungen geschult, da wir hier festgestellt haben, dass einige KollegInnen diesbezüglich selbst noch Bedarfe aufweisen.
Datenschutzrichtlinien
In der (medien-)pädagogischen Arbeit in unseren Erziehungsstellen richten sich die Mitarbeiter nach den gesetzlichen vorgegebenen Datenschutzrichtlinien. Über diese werden ebenfalls immer wieder entsprechend der zu bearbeitenden Themen die Bewohner und deren Eltern informiert. Die Bedeutung der Wahrung von Persönlichkeitsrechten oder Bildrechten werden erläutert. Austausch mit Datenschutzbeauftragten.
Evaluation
Medien sind einer ständigen Erneuerung unterworfen, dies hat zur Folge, dass die Pädagogen regelmäßig überprüfen müssen, was sich im Hinblick auf die jungen Menschen ändert. Die technische Ausrüstung ist immer wieder auf ihre Angemessenheit sowie ihren Fortschritt zu überprüfen.
Schutzmaßnahmen
- Mit den Kindern offen und ehrlich über Chancen und Gefahren des Internets reden
- Gemeinsam mit dem Kind die Grundlagen des Internet-ABCs besprechen
- Individueller Mediennutzungsvertrag mit klaren Regeln
- Technische Regulierung, z.B. durch Kinderschutzprogramme
- Über Privatsphäre und persönliche Daten sprechen
- Eigenes Smartphone ab weiterführender Schule
Technische Zugangsbarrieren:
- eigener Internetzugang (Gastzugang) mit Internetfilter für jugendfreie Inhalte und für Begrenzung der Gesamtstunden
- Kindersicherung/ Jugendschutzprogramme auf Notebook
- Die ersten Schritte im Internet nur in ausgewählten Angeboten
- Das empfohlene Mindestalter des Anbieters wird geprüft. Ggf. Einwilligung von Sorgeberechtigten, bei personenbezogenen Daten von unter 16jährigen (z.B. Email- Adressen).
- Eigene Benutzerkonten, sichere Surfräume und Kindersuchmaschinen sind die Basismaßnahmen.
- Bei Kindern in der Grundschule spezielle Kindersuchmaschine – frag FINN.de oder blinde-kuh.de
- Die Anzahl der zu besuchenden Webseiten begrenzen bei jüngeren Kindern. Vorbildfunktion und eine offene Kommunikation zu problematischen Seiten der Internetnutzung.
Schutzmaßnahmen bei Cyber-Mobbing
- Förderung der Medienkompetenz
- Stärkung von Selbstvertrauen und Selbstwirksamkeit
- Vermittlung sozialer und kommunikativer Kompetenzen
- Regeln festlegen: Namen, Adresse, Telefonnummer und Fotos dürfen nur nach Absprache mit dem Erzieher weitergegeben werden (Mediennutzungsvertag).
- TV/Netflix – Kindersicherung, Internetpasswort, gezielte Eingänge sperren, eingeschränkte Profile mit Nutzungszeiten
