Betreutes Einzelwohnen in Petershagen/Eggersdorf
Kurzinformationen
Aktueller Status: belegt
Platzanzahl: 1
Hilfeform: § 34 (Betreutes Einzelwohnen), § 35a und § 41 SGB VIII
Aufnahmealter: Ab dem vollendeten 15. Lebensjahr
Geschlecht: Vorzugsweise männlich (siehe Zielgruppe)
Ort: 15370 Petershagen/Eggersdorf (OT: Petershagen), Karl-Liebknecht-Straße 26
Entgelt: Auf Anfrage (eine Entgeltvereinbarung mit dem örtlichen Jugendamt liegt vor)
Beschreibung
Der Betreuungsplatz befindet sich auf dem Grundstück einer Erziehungsstelle in einer dörflichen Umgebung. Öffentliche Verkehrsmittel (S-Bahn S5 und Bus) und Einkaufsmöglichkeiten sind gut erreichbar.
Bei diesem Wohnbereich handelt es sich um eine komplett eingerichtete Einraumwohnung. Voraussetzung für die Belegung ist eine Beschäftigung und ein gewisses Maß an Selbstständigkeit. Schwerpunkt in diesem Wohnbereich ist die Verselbstständigung und die stückweise Übernahme von immer mehr Verantwortung für die täglichen Abläufe und für das eigene Leben.
Insgesamt werden an diesem Ort drei junge Menschen betreut.
Die Betreuung erfolgt durch Herr Ingmar Fedrich (Diplom-Heilpädagoge FH).
Unser Angebot richtet sich vorzugsweise an männliche junge Menschen, die aus unterschiedlichsten Gründen nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben können. Die vorzugsweise männliche Orientierung erklärt sich, weil der Betreuer ein Mann ist und die Erfahrung gezeigt hat, dass junge Frauen Probleme haben die notwendige Beziehung aufzubauen und so die Arbeit erschwert wird. Die Aufnahme einer jungen Frau wird aber nicht von vornherein ausgeschlossen.
In diesem Wohnbereich kann ein junger Mensch ab dem 15. Lebensjahr aufgenommen werden.
Rechtsgrundlage sind die §§ 34 und 41 SGB VIII. Wir bieten eine Unterbringung über Tag und Nacht an 365 Tagen in Jahr. Die Betreuung erfolgt in Form von stundenweisen Kontakten und einer ständigen Erreichbarkeit bei Notfällen oder Krisen rund um die Uhr.
Auch können junge Menschen aufgenommen, die der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII zugeordnet sind.
Aufnahmeanfragen werden direkt an Herrn Fedrich gerichtet. Gemeinsam mit der Einrichtungsleiterin werden die vorliegenden Informationen (Gutachten, Stellungnahmen, Beurteilungen und persönliche Gespräche) geprüft, ggf. erfolgen Nachfragen. Besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Aufnahme, wird Kontakt zum Jugendamt aufgenommen, um ein Kennlerngespräch zu vereinbaren.
Um eine Entscheidung treffen zu können wird ein Kennlerngespräch vereinbart, dort werden dem jungen Menschen die wichtigsten Informationen zu den Bedingungen des betreuten Einzelwohnens gegeben und Fragen beantwortet. Im weiteren Verlauf werden fehlende Informationen eingeholt und offene Fragen zur Vorgeschichte und zu den bestehenden Problemen geklärt. Außerdem werden die Erwartungen und Wünsche aller Beteiligten realistisch besprochen und abgewogen sowie erste Zielstellungen der Hilfe erörtert.
Sollte daraufhin eine Aufnahme von allen Beteiligten befürwortet werden, wird ein Aufnahmetermin vereinbart. In Einzelfällen wird ein Probewohnen erfolgen.
Nach einer vereinbarten Eingewöhnungszeit (meist sechs Wochen) findet ein Hilfeplangespräch statt, in dem die Ziele der Hilfe konkretisiert werden.
Bei der Auswahl des jungen Menschen ist zu berücksichtigen, dass das betreute Einzelwohnen auf dem Hof einer Erziehungsstelle liegt und zwei weitere Kinder betreute werden.
Aufgenommen werden können junge Menschen mit:
– kognitiven, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen
– Verhaltensauffälligkeiten
– Problemen in Gruppen zu leben
– Bindungsstörungen
– der Diagnose oder dem Verdacht auf eine Fetale Alkoholspektrumstörung (FASD)
– Aufmerksamkeits- und Konzentrationsproblemen (ADHS)
– Probleme mit der Herkunftsfamilie
Nicht aufgenommen werden können junge Menschen mit:
– einer schweren geistigen oder körperlichen Behinderung
– klaren Tendenzen zur sozialen Isolation
– gravierenden psychischen Störungen
– einer Drogenproblematik
– selbstschädigendem Verhalten (z.B. Gewalt gegen sich selbst Essstörungen, Suizidgedanken)
– dissozialen Verhaltensweisen in Verbindung mit verbaler oder physischer Gewalt
Allgemeine Ziele (eine Auswahl):
– kontinuierliche Erhöhung des Grades der Selbstständigkeit, durch Übernahme von immer mehr Verantwortung für die täglichen Abläufe und für das eigene Leben
– regelmäßiger und pünktlicher Besuch der Schule, der Ausbildung oder einer anderen Beschäftigung
– sinnvolle Einteilung des Geldes über einen Monat
– selbstständige und regelmäßige Herstellung von Ordnung und Sauberkeit
– Bearbeitung der eingehenden Post
– regelmäßiges Anfertigen der Schulaufgaben (z. B. Hausaufgaben, Vorträge)
– Erreichung des bestmöglichen Schul- bzw. Berufsabschlusses
– Erlernen von lebenspraktischen Fähigkeiten für eine spätere selbstständige Alltagsbewältigung
– idealerweise, ein Leben ohne Hilfen des Staats
– Hilfe bei der Wohnungssuche
Individuelle Ziele (eine Auswahl):
– Zurechtkommen in der Gesellschaft
– Bewusstsein über die Beziehung zu anderen Personen (z. B. Partner/-in, Eltern oder Lehrer/-in)
– Aufrechterhaltung und ggf. Verbesserung der Beziehung zur Herkunftsfamilie
– Förderung der Entwicklung einer eigenen Lebensphilosophie
– Beginn einer den Fähigkeiten entsprechenden Ausbildung bzw. Beschäftigung
– Vermittlung eines positiven Selbstwertgefühls
– Sozialraumvernetzung (z. B. Verein oder Arbeitsgemeinschaft)
– Sensibilisierung für das eigene Fehlverhalten und Erarbeitung von Lösungsansätzen
Kontakt bei Interesse:
Herr Ingmar Fedrich, Handy: (0163) 619 99 26
E-Mail: bew-petershagen@kho-frw.de
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